Eine effektive Strafverteidigung durch den Rechtsanwalt ist oftmals im wahrsten Sinne des Wortes Kampf - "Kampf um die Rechte des Mandanten". Neben entsprechender Fachkenntnis im Bereich des materiellen und prozessualen Strafrechts zählt hierbei persönliches Engagement, die Fähigkeit zur Diplomatie und ebenso die Bereitschaft und die Fähigkeit notfalls auch mit harten Bandagen für die Rechte des Mandanten einzustehen.
Erfolg durch Spezialisierung - Bundesweite Strafverteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aus Mannheim
Durch die tägliche Befassung mit strafrechlichen Mandaten aus dem gesamten Bundesgebiet sowie durch die ausschließliche Spezialisierung in diesem Bereich ist Rechtsanwalt Lindberg nichts fremd. In der strafrechtlichen Praxis werden von der Strafrechtskanzlei in Mannheim Mandate aus allen strafrechlichen Bereichen betreut. Hierzu zählen u.a. Delikte bzw. Tatvorwürfe aus dem Sexualstrafrecht, Internetstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arztstrafrecht, Verkehrsstrafrecht sowie dem Kapitalstrafrecht. Hinzu kommt der Bereich des Allgemeinen Kriminalstrafrecht und der Rechtsmittelverfahren in Form von Berufung und Revision.
In all diesen Deliktsfeldern gilt: Je eher ein qualifizierter Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt wird, desto rascher kann eine erste Weichenstellung erfolgen. Fehler im Ermittlungsverfahren können nur schwer und im ungünstigsten Fall überhaupt nicht mehr korrigiert werden. Spätestens nach Erhalt einer Beschuldigtenvorladung oder nach einer Durchsuchung bietet sich daher eine professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt im Strafrecht an.
Hauptverhandlung vermeiden
Gerade in Strafsachen und hier insbesondere im Sexualstrafrecht drohen regelmäßig neben den eigentlichen juristischen Konsequenzen ganz erhebliche Auswirkungen im beruflichen, familiären oder sozialen Bereich. Die Konfrontation mit dem Tatvorwurf in einer öffentlichen Hauptverhandlung kann im ungünstigsten Fall existenzbedrohende Auswirkungen haben. Eine der Zielsetzungen im Rahmen einer effektiven Strafverteidigung durch den Rechtsanwalt muss daher darin bestehen, die Situation der Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist der Tatvorwurf unzutreffend oder in juristisch nicht nachweisbarer Form erhoben worden, müssen bereits im Ermittlungsverfahren alle Anstrengungen unternommen werde, um eine Einstellung des Vorgangs mangels Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO zu erreichen. Selbst wenn die Anschuldigungen zutreffend sein sollten, kann mitunter und in Abhängigkeit von Tatvorwurf bzw. Verteidigungstaktik noch eine Lösung ohne Verhandlung erreicht werden. Denkbar können etwa eine Einstellung gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO oder die Regelung im schriftlichen Verfahren (Strafbefehl) sein.
Kompetenz, Fachwisssen und Durchsetzungskraft entscheiden - Erfolg ist kein Zufall
Man kann zwar zufällig Erfolg haben, umgekehrt ist aber Erfolg in aller Regel kein Zufall. Sämtliche Rechtsgebiete und gesetzliche Regelungen sind einem permanenten Wandel unterworfen. Gleiches gilt für die Rechtsprechungspraxis, also die Anwendung der gesetzlichen Normen. In der Rechtsanwaltskanzlei Lindberg wird die Auffassung vertreten, dass nur durch die ausschließliche Konzentration auf ein Fachgebiet und durch die tägliche Befassung mit den Problemfeldern im Strafrecht eine optimale Verteidigung gewährleistet werden kann. Dies gilt sowohl für die Vorbereitung der Strafverteidigung in Mannheim, als auch im Rahmen der bundesweiten Tätikeit als Rechtsanwalt.