Verkehrs­strafrecht

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht - Strafverteidiger

Das Verkehrsstrafrecht nimmt in der Praxis der Gerichte eine ganz erhebliche Rolle ein. So betreffen etwa ein Viertel aller amtsgerichtlicher Verurteilungen Verkehrsstraftaten. Gerade hierin liegt das Problem: Weil es sich im Verkehrsstrafrecht häufig um sogenannte „Massedelikte“ handelt besteht die Gefahr, dass Fließbandentscheidungen produziert werden, die den konkreten Umstände des Einzelfalles nicht immer gerecht sind.

Strafverteidiger Steffen Lindberg Verkehrsstrafrecht

Neben den psychischen Belastungen drohen im Verkehrsstrafrecht insbesondere auch empfindliche Strafen und erhebliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis. Allein dies kann mitunter existentielle Bedeutung haben, wenn hierdurch der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine eintragungspflichtige Vorstrafe droht.

Gerade bei Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr und dem Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr verstehen die Ermittlungsbehörden keinen Spaß! Ein unüberlegtes Satz im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung oder eine ungeschickte Aussage können weitreichende Folgen haben.

Im Verkehrsstrafrecht gilt daher der Grundsatz „Reden ist Silber - Schweigen ist Gold“. Sofern nicht ganz ausnahmsweise im Verkehrsstrafrecht ein anderes Verhalten im konkreten Einzelfall angezeigt ist, empfiehlt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM daher zur Vorbereitung einer effektiven Strafverteidigung zunächst die Beantragung von Akteneinsicht über den Strafverteidiger bei der Staatsanwaltschaft. Erst nach Kenntnis des Akteninhalts sollte dann mit dem Mandanten die endgültige Verteidigungsstrategie erörtert und ggf. eine Sacheinlassung vorbereitet werden.

Die Belastungen eines Beschuldigten in einem Verkehrsstrafverfahren sind immens. Im Falle einer Verurteilung tritt hier neben die Frage der eigentlichen Strafe auch die Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisproblematik. Mit dem Verkehrsstrafrecht können im Grunde sämtliche Personen in Konflikt geraten, welche am Straßenverkehr teilnehmen. Neben Autofahrern betrifft dies regelmäßig auch Radfahrer und sogar Fußgänger.

Eingeleitet wird das verkehrsrechtliche Strafverfahren in der Regel in Zusammenhang mit einer Verkehrskontrolle bzw. im Nachgang zu einem Verkehrsunfallgeschehen. Hinzu kommen gezielte Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Nötigung im Straßenverkehr bzw. der Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Rechtsprechungspraxis im Bereich des Verkehrsstrafrechts entwickelt sich permanent fort.

Die Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht umfasst regelmäßig folgende Deliktvorwürfe:

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB
  • Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
  • Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB
  • Vollrausch gem. § 323a StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB

Zu den regelmäßigen Verkehrsstraftaten und dem Verkehrsstrafrecht zählt u.a.:

  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Drogenfahrt
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Trunkenheitsfahrt
  • Verkehrsunfallflucht
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

Hinzu kommen noch die Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese sind zwar keine Verkehrsstraftaten, können aber gleichfalls zu ganz erheblichen Konsequenzen - insbesondere bei Führerschein und Fahrerlaubnis - führen. Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht wird daher nicht ganz zu unrecht als das „kleine Verkehrsstrafrecht“ bezeichnet.

Zu den Problemfeldern bei den Verkehrsordnungswidrigkeiten sind u.a. zu rechnen:

  • Abstandsmessung
  • Alkohol- und Drogenfahrten, sofern nicht sogar eine Straftat vorliegt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Handy am Steuer
  • Lenkzeiten
  • Rotlichtverstoß
  • Ruhezeitenverstoß

Unterhalb der Schwelle des Verkehrsstrafrechts werden im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Hier droht zwar keine Vorstrafe, jedoch ein mitunter erhebliches Bußgeld sowie ein Fahrverbot.

Innerhalb des Verkehrsstrafrechts befasst sich eine effektive Strafverteidigung regelmäßig mit nachfolgenden - stichwortartigen - Fragestellungen und Themenbereichen:

  • Anhörungsbogen
  • Ausbremsen
  • Ausländische Fahrerlaubnis
  • Blutentnahme
  • Bundeszentralregister
  • Cannabis
  • „Drängeln“ durch dichtes Auffahren
  • Drogenfahrt
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • MPU
  • THC
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Verkehrszentralregister
  • Verwertbarkeit der Blutentnahme
  • Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
  • Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis
  • Wartepflicht bei Verkehrsunfall

Auch im Verkehrsstrafrecht gilt im Übrigen: Je eher ein geeigneter Strafverteidiger mandatiert wird, desto rascher kann er im Interesse seines Mandanten eine erste Weichenstellung vornehmen. Sollten Sie daher eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, empfiehlt sich eine qualifizierte Rechtsberatung. Der Verteidiger im Verkehrsstrafrecht kann umfassende Akteneinsicht beantragen, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen überprüfen und mit Ihnen die im Einzelfall optimale sowie effektivste Verteidigungsstrategie erörtern.

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