Internet­strafrecht

Internetstrafrecht

Internetstrafrecht - Strafverteidiger

Die Zahl der Straftaten im Internet nimmt rapide zu, weshalb die Bezeichnung „Tatort Internet“ in der Tat zutreffend sein kann. Das Internetstrafrecht bezeichnet dabei Ermittlungsverfahren und Strafverfahren, welche einen Bezug zum Internet haben. Dies können Delikte des „Allgemeinen Kriminalstrafrechts“ sein, welche über das Internet begangen wurden (etwa Beleidigung oder Betrug) oder es handelt sich hierbei um strafrechtsrelevante Vorwürfe, die ausschließlich über das Internet begehbar sind (z.B. Problematik des „Schwarzsurfens“).

Strafverteidiger Steffen Lindberg Internetstrafrecht

Gerade für den Strafverteidiger im Internetstrafrecht ist für eine effektive Strafverteidigung die Kenntnis der jeweiligen Rechtsprechungsentwicklung von Bedeutung. Die Rechtsprechungspraxis im Bereich des Internetstrafrechts entwickelt sich permanent fort.

Die Strafverteidigung im Bereich des Internetstrafrechts umfasst u.a. nachfolgende Bereiche (nicht abschließend):

  • Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung über das Internet
  • Besitz von Kinderpornographie
  • Computerbetrug
  • Datenveränderung
  • Digitale Sabotage
  • Ebay- Betrug
  • Phishing
  • Sexuelle Nötigung über das Internet
  • Schwarzsurfen
  • Unerlaubter Eingriff in technische Schutzmaßnahmen
  • Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
  • Unerlaubter Eingriff in verwandte Schutzrechte
  • Urheberstrafrecht
  • Verbreitung von Kinderpornographie

Hinzu kommt, dass sich ganze Rechtsanwaltskanzleien zwischenzeitlich auf Abmahnungen spezialisiert haben, welchen nicht selten die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens vorausgeht. Wir überprüfen die Rechtmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und setzen uns für Ihre Interessen ein. Ziel ist hierbei häufig, das Strafverfahren ohne Hauptverhandlung und dem damit verbundenen öffentlichen Druck diskret zum Abschluss zu bringen.

Auch im Internetstrafrecht gilt:

Je eher ein geeigneter Strafverteidiger mandatiert wird, desto rascher kann er im Interesse seines Mandanten eine erste Weichenstellung vornehmen.

In strafrechtlichen Eilfällen des Internetstrafrechts ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM daher auch außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie am Wochenende unter der Notrufnummer 0176 - 255 99 700 erreichbar.

Eine Sonderstellung nehmen Strafverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie gem. § 184b StGB ein. Sofern ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie geführt wird, erhalten Sie zusätzliche Informationen hier.

Internetstrafrecht - Spezialbegriffe aus dem Bereich des Internetstrafrechts

Gerade im Bereich des Internetstrafrechts tauchen immer wieder technische Begriffe auf, welche sich mitunter deutlich vom üblichen Sprachgebrauch unterscheiden. Hierzu gehört:

- Anonymizer: Ein Anonymizer kann eingesetzt werden, um die Identität eines Benutzers im Internet zu verschleiern.

- Botnetz: Unter einem Botnetz ist - vereinfacht ausgedrückt - eine ganze Gruppe von Softwarebots zu verstehen.

- Carving: Unter Carving wird in Zusammenhang mit dem Internetstrafrecht die missbräuchliche Verwendung von EC-   Karten-Daten verstanden.

- Filesharing: Der Begriff des Filesharing steht häufig in Zusammenhang mit Peer-to-Peer-Netzwerken. Es handelt sich dabei um den Datenaustausch zwischen Benutzern, wobei regelmäßig die eigenen Daten zur Versendung freigegeben werden und es zum Download der auf einem anderen Computer abgespeicherten Daten kommt.

- IP-Adresse: Die IP-Adresse hat gerade bei Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie ganz erhebliche Bedeutung. Sie wird teilweise als "genetischer Fingerabdruck" des Computers bezeichnet.

- Phishing: Unter "Phishing" ist - vereinfacht ausgedrückt - das Ausspähen fremder Passwörter und Zugangsdaten zu verstehen.

- Proxy: In Zusammenhang mit dem Internetstrafrecht spielen Proxys teilweise in Zusammenhang mit Anonymizern eine Rolle. Es handelt sich dabei um einen oder auch mehrere "zwischengeschaltete" Rechner.

- Skimming: Das Ausspähen von Kreditkarten-Daten wird häufig als "Skimming" bezeichnet. Im Unterschied zum "Phishing" erfolgt dies aber häufig am Geldautomat direkt und nicht im Internet.

- Trojaner: Durch "Trojaner" werden in der Regel Schadeprogramme bzw. Viren verbreitet. Für den Nutzer ist dies in der Regel allerdings nicht ohne Weiteres erkennbar, da ein Trojaner häufig als reguläres Programm getarnt ist.

- VoIP-Dienste: Es handelt sich dabei - vereinfacht ausgedrückt - um eine Bezeichnung für die Telefonie über das Internet.

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