Strafrechts ABC

BAföG-Betrug

BAföG-Betrug

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Vorwurfs BAföG-Betrug, Strafanzeige wegen BAföG-Betrug, Strafbefehl mit dem Inhalt BAföG-Betrug oder gar Anklage mit dem Tatvorwurf BAföG-Betrug. Als Strafverteidiger befasst sich Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Dies gilt auch für den BAföG-Betrug. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung zu dem Vorwurf BAföG-Betrug ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und bei der Beantragung von Akteneinsicht bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger in Fällen von BAföG-Betrug wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet.

BAföG-Betrug - Grundsätzlich gilt:

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Dies gilt auch für Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs BAföG-Betrug.

Was droht bei BAföG-Betrug?

Der BAföG-Betrug ist zunächst in juristischer Hinsicht ein ganz „normaler“ Betrug im Sinne des § 263 StGB. Es kann daher nur davor gewarnt werden, den Tatvorwurf BAföG-Betrug „auf die leichte Schulter“ zu nehmen. In dem Grundtatbestand des § 263 Abs. 1 StGB wird ein Strafrahmen von „Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe“ eröffnet.

Da es sich beim BAföG-Betrug nicht etwa um einen Sonderstraftatbestand, sondern um den Vorwurf eines Betrugs im Sinnes § 263 StGB handelt, ist in einem ersten Schritt auch von der Gefahr dieses Strafrahmens auszugehen, wobei bei einem nicht vorbestraften Beschuldigten eine Freiheitsstrafe in der Regel ausscheiden wird. Hinzuweisen ist allerdings ausdrücklich darauf, dass die Behandlung der Fälle von BAföG-Betrug bei den Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften sowie Gerichten bundesweit höchst unterschiedlich ist.

Der BAföG-Betrug ist eine Form des Sozialleistungsbetrugs und wird - gerade in letzter Zeit - entsprechend verfolgt.

BAföG-Betrug - Ermittlungsverfahren

Häufig wird der Beschuldigte eines BAföG-Betrugs erstmals im Rahmen eines Anschreibens seitens der Polizei darüber informiert, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen BAföG-Betrugs gegen ihn geführt wird.

In dem Betreff des Anschreibens befindet sich häufig die Bezeichnung „BAföG-Betrug“, „Betrug“ oder „Sozialleistungsbetrug“. Verbunden ist dieses Schreiben regelmäßig mit der Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung oder dem Hinweis, dass die Möglichkeit besteht sich schriftlich zu dem Tatvorwurf zu äußern.

Aus Sicht des Strafverteidigers ist es beim BAföG-Betrug, wie auch bei sonstigen Straftaten, regelmäßig sinnvoll, zunächst über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu beantragen und mit diesem die Verteidigungsstrategie zu erörtern. Fehler im Ermittlungsverfahren können nur mit großen Mühen oder überhaupt nicht ausgeglichen werden, dies gilt auch für den BAföG-Betrug.

BAföG-Betrug - Strafmaß:

Auf das im § 263 Abs. 1 StGB normierte Strafmaß wurde bereits hingewiesen (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe). Dies darf allerdings nicht dahingehend missverstanden werden, dass in jedem Fall, in welchem ein BAföG-Betrug in Rede steht, auch solch eine Strafe im Ergebnis ausgeworfen wird. Entscheidend sind alleine die Umstände des Einzelfalles.

Beim BAföG-Betrug sind für die Strafhöhe u. a. die Höhe der zu unrecht erlangten Beträge, die Bezugsdauer aber auch die Verteidigungsstrategie und das Tatnachverhalten entscheidend. Ziel des Strafverteidigers ist natürlich auch beim BAföG-Betrug, eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht zu erreichen. Dies ist die bestmögliche Form einer Verfahrenseinstellung.

Steht die Schuld des Beschuldigten fest bzw. konkretisiert sich der Tatvorwurf BAföG-Betrug weiter, so sollte darüber nachgedacht werden, ob eine Verfahrenseinstellung gemäß § 153 StPO oder § 153 a StPO (Geldauflage an gemeinnützige Einrichtungen) erreicht werden kann. Sofern dies im konkreten Fall des BAföG-Betrugs nicht mehr möglich sein sollte, droht die Verhängung einer Geldstrafe.

BAföG-Betrug - Führungszeugnis

Die Geldstrafe wird hierbei nach sogenannten Tagessätzen bemessen. Es droht nun der Eintrag in ein Führungszeugnis. Hierbei ist zu beachten, dass ein sogenanntes „Privatführungszeugnis“ (Belegart N) sowie ein „Behördenführungszeugnis“ (Belegart O) existiert. Die Fragen der Eintragung in das Führungszeugnis mit bei Fällen des BAföG-Betrugs eine zentrale Rolle ein. Der Strafverteidiger für den BAföG-Betrug muss sich dieser Problemstellung bewusst sein. Häufig liegt die Schwierigkeit beim BAföG-Betrug bzw. dessen rechtlichen Konsequenzen nicht im finanziellen Bereich, sondern vielmehr in der Gefahr der Eintragung.

Das System der Eintragungen ist für den juristischen Leihen kompliziert, zumal es bei bestimmten Straftatbeständen auch Ausnahmen bzw. Rückausnahmen geben kann. Generell gilt aber als Orientierung folgendes: Sofern durch einen Strafbefehl oder ein Urteil eine Geldstrafe verhängt wird, welche 90 Tagessätze nicht übersteigt oder die Freiheitsstrafe nicht höher als 3 Monate ist, wird dies grundsätzlich nicht im Privatführungszeugnis aufgeführt, sofern es sich um eine erstmalige Verurteilung handelt und keine weiteren Strafen im Register eingetragen sind. Es erfolgt allerdings sehr wohl eine Eintragung im Bundeszentralregister, was häufig in Vergessenheit gerät.

Es besteht somit beim BAföG-Betrug im Ergebnis die Gefahr, dass sich auch ein Strafbefehl oder eine Verurteilung zu weniger als 90 Tagessätzen negativ auswirken könnte. Gerade angehende Beamte (z. B. Lehramtsanwärter) aber auch angehende Ärzte und Juristen sollten bei einem Ermittlungsverfahren wegen BAföG-Betrugs genau überdenken, ob aus ihrer Sicht die Einschaltung eines Strafverteidigers welcher sich mit dem BAföG-Betrug befasst, sinnvoll oder notwendig ist.

Strafverteidigung bei BAföG-Betrug

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig, dies gilt auch für den Vorwurf des BAföG-Betrugs. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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