Strafrechts ABC

Ermittlungsverfahren

Ermittlungsverfahren

Häufig wird ein Beschuldigter im Rahmen einer schriftlichen Anhörung, der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme erstmals mit dem Umstand konfrontiert, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn geführt wird. Bei einem Ermittlungsverfahren handelt es sich um ein strafrechtliches Vorverfahren, welches von der Staatsanwaltschaft geführt wird.

Unterstützt wird die Staatsanwaltschaft bei dem Ermittlungsverfahren regelmäßig von der Polizei, welche früher als „Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft“ bezeichnet wurden. Sofern ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, sollte unverzüglich Kontakt zu einem versierten Strafverteidiger aufgenommen werden. Die Überlegung, dass es sich ja „nur“ um ein Ermittlungsverfahren handelt, wiegt in falscher Sicherheit und kann zu zeitlichen Verlusten bei der Vorbereitung einer effektiven Strafverteidigung führen.

Ermittlungsverfahren - Erste Weichestellung

Das Ermittlungsverfahren hat eine prägende Kraft für eine mögliche Hauptverhandlung. Obgleich die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, sollte bereits hier die Verteidigungsstrategie erörtert und im Rahmen der Akteneinsicht die notwendige Informationsbeschaffung veranlasst werden. Im Ermittlungsverfahren ist kein Beschuldigter verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen. Ob dies allerdings auch im konkreten Einzelfall die optimale Verteidigungsstrategie ist, sollte gemeinsam mit dem Strafverteidiger erörtert werden.

So kann schon im Ermittlungsverfahren entsprechender Sachvortrag durch Verteidigerschriftsatz erfolgen. Auch können durch den Strafverteidiger im Ermittlungsverfahren einzelne Maßnahmen angeregt werden. Grundsätzlich gilt also auch beim Ermittlungsverfahren: Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle, in welchen das Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten durch eine Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung eröffnet wird, haben wir daher unter der Rufnummer: 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24h erreichbar ist.

Ermittlungsverfahren - Möglichkeiten des Abschlusses

Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, endet das Ermittlungsverfahren. Im optimalen Fall kann eine Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO oder nach anderweitigen Vorschriften erreicht werden.

Das Ermittlungsverfahren kann aber auch zu der Erhebung einer Anklage oder einem Antrag auf Erlass eines Strafbefehls führen. Sofern es zur Anklage kommt, sind für diese die wesentlichen Ergebnisse im Ermittlungsverfahren tragend. Hier kann es sich dann negativ auswirken, wenn im Ermittlungsverfahren Verteidigungsansätze unterlassen wurden. Zwar bietet auch eine Hauptverhandlung noch Möglichkeiten zur Strafverteidigung. Falsches Verteidigungsverhalten im Ermittlungsverfahren ist aber in der Akte dokumentiert. Gerne prüfen unsere Strafverteidiger auch die Mandatsübernahme, sofern ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird.

Wo erfolgt die Strafverteidigung bei einem Ermittlungsverfahren?

Die Strafverteidigung bei Ermittlungsverfahren erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unserer Kanzlei in den unterschiedlichsten Strafrechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Ermittlungsverfahren - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

Google