Strafrechts ABC

Feuerwehrrecht

Feuerwehrrecht

Gerade im Rahmen von Einsatzfahrten kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, welche mitunter strafrechtliche Konsequenzen für den Angehörigen der Feuerwehr haben können.

In dieser Schnittmenge zwischen Feuerwehrrecht und Strafrecht übernimmt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM bundesweit Mandate. Die Problemstellungen bei solchen Geschehensabläufen sind komplex und nicht alleine auf das Feuerwehrrecht zu reduzieren. Es drohen neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch gegebenenfalls disziplinarrechtliche oder arbeitsrechtliche Folgen sowie Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist im Übrigen selbst langjähriges Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr und somit nicht nur dem Feuerwehrrecht bzw. der Schnittmenge zwischen Feuerwehrrecht und Strafrecht, sondern auch mit den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Feuerwehr vertraut.

Feuerwehrrecht - Bundesweite Strafverteidigung bei Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst

Die Strafverteidigung durch Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM in den verschiedensten Strafrechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Strafrecht - Feuerwehrrecht - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher auch bei dem Tatvorwurf der Aussetzung kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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