Strafrechts ABC

Amtsanmaßung - Strafverteidigung § 132 StGB

Amtsanmaßung

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Amtsanmaßung, Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Die Strafverteidigung erfolgt bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung bei Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung iSd. § 132 StGB ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht bei dem Vorwurf Amtsanmaßung gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung gegen den Vorwurf der Amtsanmaßung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Grundsätzlich gilt auch bei dem Vorwurf Amtsanmaßung:

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen; auch in Fällen der Amtsanmaßung. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Was droht bei Amtsanmaßung gem. §132 StGB?

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder einer Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird nach § 132 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe wegen Amtsanmaßung bestraft. Die Rechtssprechung zu dem Thema Amtsanmaßung ist trotz des relativ seltenen Auftretens in der Praxis recht umfangreich. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles. Gerne prüft Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM bei dem Vorwurf Amtsanmaßung auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.

Wo erfolgt die Strafverteidigung bei Amtsanmaßung?

Die Strafverteidigung durch Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise wurde bei den unterschiedlichsten Delikten bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Amtsanmaßung - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher auch bei dem Vorwurf Amtsanmaßung kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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