Strafrechts ABC
Beleidigung auf sexueller Basis - Strafverteidigung
Beleidigung auf sexueller Basis
Beleidigung auf sexueller Basis: Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen auch bei Strafverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage bundesweit und an den verschiedenen Strafgerichten.
Eine fundierte Rechtsberatung bei dem Vorwurf "Beleidigung auf sexueller Basis" ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mitunter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.
Strafverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis - Grundsätzlich gilt:
Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Dies gilt auch für Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Basis. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.
Was droht bei Beleidigung auf sexueller Basis?
Die Beleidigung auf sexueller Basis ist ein häufig erhobener Tatvorwurf. Diese kann u.a. in Betracht kommen bei sexuell anzüglichen Äußerungen, dem Griff an den Po oder das Geschlechtsteil bzw. dem unerlaubten Anfassen der Brüste.
Immer häufiger befasst sich die Rechtsprechung auch mit der Frage, ob bzw. inwiefern Nacktfotos der Exfreundin bzw. des Exfreunds oder das heimliche Filmen mit der Handycam bzw. der Webcam im Zusammenhang mit dem Straftatbestand der Beleidigung auf sexueller Grundlage zu sehen ist. Darüber hinaus können in diesen Fällen auch Schnittmengen zu weiteren Straftatbeständen existieren.
Hinzu kommen bei einer Beleidigung auf sexueller Basis oftmals zivilrechtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte verstehen bei einer Beleidigung auf sexueller Basis keine Spaß. Es drohen im Ergebnis empfindliche Geld- oder gar Freiheitsstrafen.
Entscheidend für die rechtliche Einordnung der Beleidigung auf sexueller Basis und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u.a. die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen sowie etwaige Schadenswiedergutmachungsbemühungen.
Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema Beleidigung auf sexueller Basis ist äußerst umfangreich. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis erzielt werden.
Gerade in „kleineren Fällen“ der Beleidigung auf sexueller Grundlage sollte das Hauptbestreben des Strafverteidigers darin liegen, eine Lösung für seinen Mandanten ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe zu finden. Gerne prüfen unsere Strafverteidiger auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.
Beleidigung auf sexueller Grundlage - Einzelfälle beim Tatvorwurf "Beleidigung auf sexueller Basis"
Die Rechtsprechung hatte sich u. a. mit nachfolgenden Fallkonstellationen beim Tatvowurf "Beleidigung auf sexueller Grundlage" bzw. "Beleidigung auf sexueller Basis" zu befassen:
Abtasten wegen fingiertem Diebstahlsverdacht (BGH 35, 77); Heimliches Beobachten oder Belauschen (vgl. etwa LG Darmstadt NStZ-RR 05, 140); Griff zwischen die Beine bzw. an die Brust (BGH StR 538, 91); In den Po Kneifen, Anbieten von Geld für sexuelle Handlungen an eine fremde Person, Sexuell motivierte Berührungen, Griff an den Schritt einer Joggerin (vgl. Bamberg NStZ 07, 96). Hinzuweise ist noch darauf, dass teilweise auch Grenzfälle zwischen einer Beleidigung auf sexueller Grundlage im Sinne des § 185 StGB und den Straftatbeständen des § 176 StGB ("Sexueller Missbrauch von Kindern") bzw. des § 177 StGB ("Sexuelle Nötigung") bestehen können.
Beleidigung auf sexueller Basis - Wo erfolgt die Strafverteidigung?
Die Strafverteidigung durch Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei bei den verschiedensten strafrechtlichen Fällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:
Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.
Strafanzeige wegen Beleidigung auf sexueller Basis - Wie nehme ich Kontakt auf?
Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Dies gilt auch bei Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beleidigung auf sexueller Basis. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.