Strafrechts ABC

Betäubungsmittelstrafrecht - Strafverteidigung bei Verstoss gegen das BtMG

Betäubungsmittelstrafrecht

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verstosses gegen das BtMG, Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM im Betäubungsmittelstrafrecht laufend mit den einschlägigen prozessualen und materiellen Problemfeldern in diesem Bereich. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich.
Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können.

Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Betäubungsmittelstrafrecht - Effektive Strafverteidigung

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Rechtsanwalt Strafrecht Betäubungsmittelstrafrecht

Was droht im Betäubungsmittelstrafrecht?

Oftmals werden Beschuldigte im Betäubungsmittelstrafrecht erstmals im Rahmen einer Durchsuchung oder gar Verhaftung mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Dieser lautet dann häufig Verstoß gegen das BtMG, unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, oder Schmuggel von Betäubungsmitteln.

Cannabisprodukte, Spice, Kokain, Heroin, LSD, Ecstasy und Amphetamin (Speed) sind einige der heute gängigen Drogen, mit welchen wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger regelmäßig befasst sind. Nicht immer sind unsere Mandanten teil einer organisierten Struktur oder handeln im Kilobereich.

Oft werden im Betäubungsmittelstrafrecht auch „bloße Abnehmer“, welche neben Beruf oder Studium Cannabisprodukte für den Eigenkonsum erwerben, von den Ermittlungsbehörden strafrechtlich verfolgt. Berufliche Konsequenzen können häufig durch eine frühzeitige Beratung vermieden werden.

Gerade das Betäubungsmittelstrafrecht bietet durch seine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein weites Spektrum an Verteidigungsansätzen.

Von einer Verfahreneinstellung bis hin zu drohenden Haftstrafen ist hier nahezu alles möglich. In Fällen, in welchen das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln derart hoch ist, dass ein Haftstrafe unumgänglich erscheint, gehört auch die Aufklärung über §§ 35,36 BtMG. Danach ist unter gewissen Voraussetzungen Therapie statt Strafe möglich. Neben entsprechender Fachkenntnis ist uns auch der Kontakt zu unseren Ansprechpartnern bei den Drogenberatungsstellen wichtig.

Soweit es der Einzelfall im Betäubungsmittelstrafrecht zulässt, arbeiten wir bei geringeren Vorwürfen auf eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung hin. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis erzielt werden.

Gerne prüfen unsere Strafverteidiger im Betäubungsmittelstrafrecht auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.

Betäubungsmittelstrafrecht - Bundesweite Strafverteidigung bei Verstoss gegen das BtMG

Die Strafverteidigung durch Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei in den unterschiedlichsten Rechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Betäubungsmittelstrafrecht - Direktkontakt zum Strafverteidiger

Die strafrechtliche Beratung im Betäubungsmittelstrafrecht ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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