Strafrechts ABC
Fischwilderei - Strafverteidigung § 293 StGB
Fischwilderei
Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Fischwilderei, Strafanzeige mit dem Vorwurf Fischwilderei, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger beschäftigt sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.
Eine fundierte Rechtsberatung bei dem Vorwurf der Fischwilderei iSd. § 293 StGB ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.
Fischwilderei § 293 StGB - Einflussnahme auf das Ermittlungsverfahren
Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.
Was droht bei Fischwilderei § 293 StGB ?
Ist der Straftatbestand der Fischwilderei verwirklicht, droht Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe. Im Übrigen besteht die Gefahr, dass die Angelausrüstung sowie die Fischereipapiere eingezogen werden.
Fischwilderei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg ist selbst Angler. Er kennt daher nicht nur die juristischen Fallstricke, sondern verfügt auch über entsprechende Hintergrundinformationen zu dem Thema Fischerei. Die Einzelfallrechtsprechung zu der Fischwilderei ist äußerst umfangreich. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis erzielt werden.
Gerade bei der Fischwilderei sollte das Hauptbestreben des Strafverteidigers darin liegen, eine Lösung für seinen Mandanten ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe zu finden. Gerne prüfen unsere Strafverteidiger auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.
Ermittlungsverfahren wegen § 293 StGB - Wo erfolgt die Strafverteidigung bei Fischwilderei?
Die Strafverteidigung kann grundsätzlich bundesweit erfolgen. Beispielsweise hat Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM in den unterschiedlichsten strafrechtlichen Fällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:
Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.
Strafverfahren Fischwilderei - Wie nehme ich Kontakt auf?
Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel auch bei Ermittlungsverfahren wegen Fischwilderei eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.