Strafrechts ABC
Landfriedensbruch - Strafverteidigung § 125 StGB
Landfriedensbruch
Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Landfriedensbruch, Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.
Eine fundierte Rechtsberatung bei dem Vorwurf Landfriedensbruch ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.
Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs § 125 StGB
Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.
Was droht bei Landfriedensbruch?
Der Landfriedensbruch ist in § 125 StGB geregelt. Danach beläuft sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Sofern ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruch vorliegt, liegt der Strafrahmen bei 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt, er eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, wenn durch eine Gewalttätigkeit ein anderer in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird oder wenn der Täter plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet. Entscheidend für die rechtliche Einordnung und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u.a. die Höhe des Schadens, die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die konkrete Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen sowie etwaige Schadenwiedergutmachungsbemühungen.
Die Einzelfallrechtssprechung zu dem Thema Landfriedensbruch ist äußerst umfangreich. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis, erzielt werden. Oftmals ist auch die rechtliche Einordnung als Landfriedensbruch unzutreffend, sodass bereits hier ein Hebel der Verteidigung angesetzt werden kann. Gerne prüfen unsere Strafverteidiger bei Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.
Wo erfolgt die Strafverteidigung bei Landfriedensbruch?
Die Strafverteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei in den verschiedensten Strafrechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:
Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.
Strafverfahren wegen Landfriedensbruch § 125 StGB - Wie nehme ich Kontakt auf?
Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel auch bei dem Tatvorwurf Landfriedensbruch gem. § 125 StGB eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.