Strafrechts ABC

Schlussvortrag

Opferanwalt und Opfervertretung - Darf der Opferanwalt auch einen Schlussvortrag halten?

Ja - und er sollte es auch. Bei der Strafverteidigung ist völlig anerkannt, das der Verteidiger ein -im besten Falle rhetorisch geschliffenes und inhaltlich überzeugendes- Schlussplädoyer im Prozess hält.

Dem Opferanwalt steht im Rahmen der Nebenklage das gleiche Recht zum Schlussplädoyer zu. Es besteht hier nochmals die Möglichkeit, eine eigene Beweiswürdigung sowie strafprozessuale Einordnung vorzunehmen und die Auswirkungen der Tat für das Opfer darzustellen.

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