Strafrechts ABC

Strafrecht Weinheim

Strafrecht Weinheim

Sofern Sie den Suchbegriff „Strafrecht Weinheim“ oder „Weinheim Strafrecht“ bzw. „Strafverteidiger Weinheim“ in eine Suchmaschine eingeben, werden Sie auf dieser Homepage landen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM., verteidigt bundesweit und nicht nur in Mannheim, wo sich der Gründungssitz der Kanzlei befindet. So erfolgt die Strafverteidigung auch regelmäßig in anderen Städten Baden-Württembergs, wie etwa in Weinheim.

Bei einer Anklage zum Amtsgericht Weinheim, einem Strafbefehl des Amtsgerichts Weinheim oder einer polizeilichen Vorladung des Polizeirevier Weinheim vertritt Sie Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM als Strafverteidiger in Weinheim.

Strafverteidiger Weinheim - Strafrecht Weinheim

Die Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht in Weinheim bzw. die Strafverteidigung in Weinheim erfolgt dabei gleichermaßen effektiv wie diskret. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg, MM tritt als Strafverteidiger in Weinheim u. a. bei Strafverfahren auf, welche nachfolgenden Bereichen zugehörig sind: Allgemeines Kriminalstrafrecht Weinheim, Berufung Weinheim, Betäubungsmittelstrafrecht Weinheim, Internetstrafrecht Weinheim, Jugendstrafrecht Weinheim, Kapitalstrafrecht Weinheim, Opfervertretung Weinheim, Ordnungswidrigkeitenrecht Weinheim, Revision Weinheim, Sexualstrafrecht Weinheim, Steuerstrafrecht Weinheim, Verkehrsstrafrecht Weinheim, Wiederaufnahme Weinheim, Wirtschaftsstrafrecht Weinheim.

Nachfolgend soll jedoch nicht nur die Tätigkeit als Strafverteidiger in Weinheim, sondern die Stadt Weinheim selbst vorgestellt werden:

Weinheim ist mit einer Fläche von ca. 58,11km² die größte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises. Weinheim liegt im Nord-Westen des Bundeslands Baden-Württemberg und ist zugleich Teil der Bergstraße. Weinheim wird auch die „Zwei-Burgen-Stadt“ genannt, was auf ihre beiden Wahrzeichen, die Runine Windeck und Wachenburg, zurückzuführen ist. Weinheim grenzt an mehrere Städte und Gemeinden aus dem Kreis Bergstraße, dem hessischen Kreis Bergstraße und dem Rhein-Neckar-Kreis. Zur Stadt Weinheim gehören neben der Kernstadt weitere zehn Stadtteile, wie etwa Sulzbach oder Lützelsachsen.

Unter dem Namen „Winenheim“ wurde die Stadt Weinheim im Jahre 755 n. Chr. erstmals namentlich im Lorscher Codex, dem damaligen Urkundenbuch des Klosters Lorsch, erwähnt. Nur wenige hundert Jahre später wurde Weinheim das Marktrecht und das Münzrecht verliehen. In Verlauf der weiteren Jahrhunderte wurde die Burg Windeck errichtet und Weinheim wurde der Kurpfalz zugesprochen, bevor die Stadt im Jahre 1803 nach Auflösung der Kurpfalz zu Baden gelangte. Die genaue Beschreibung des Stadtwappens von Weinheim lautet wie folgt: „Durch eine eingebogene goldene Spitze, darin eine rote Weinleiter, geteilt, vorn in Schwarz ein linksgewendeter rot bewehrter, rot bezungter und rot gekrönter goldener Löwe, hinten von Silber und Blau schräg gerautet.“ Auch, wenn das Wappen tatsächlich auf den „Wein“, also den ersten Teil des Stadtnamens, anspielt, so ist es doch der fränkische Personenname „Wino“, der für „Freund“ steht, der tatsächlicher Teil des Städtenamens ist.

Weinheim hat viele, schöne Sehenswürdigkeiten zu bieten. Berühmt ist sie durch die Ruine der Burg Windeck sowie die Wachenburg, aber auch der Marktplatz und das Weinheimer Schloss mit seinem Schlosspark sind gern besuchte Plätze. Weinheim ist einerseits durch das Netz der Deutschen Bahn als auch über sonstige öffentliche Verkehrsmittel schnell und einfach zu erreichen. Touristen und Besucher von nah und fern sind hier immer gerne gesehen.

Wer sich nicht nur für Strafrecht in Weinheim interessiert, dem sei ein Besuch auch der Homepage www.weinheim.de empfohlen. Sofern Sie einen Fachanwalt für Strafrecht für die Strafverteidigung in Weinheim suchen, können Sie ergänzende Informationen auch dieser Seite entnehmen.

Strafrecht Weinheim - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Im Falle eines strafrechtlichen Problems vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer 0621 / 1 2222 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer 0176 / 255 99 700 gewählt werden.

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