Strafrechts ABC

Verleumdung - Strafverteidigung § 187 StGB

Verleumdung

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Verleumdung, Strafanzeige mit dem Vorwurf Verleumdung, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung bei Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung bei Strafverfahren wegen Verleumdung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Unterschied Verleumdung § 187 StGB - Üble Nachrede § 186 StGB

Sowohl die Verleumdung gem. § 187 StGB als auch die Üble Nachrede gem. § 186 StGB gehören zu den sogenannten Ehrdelikten. Die Gesetzestexte sind hierbei recht ähnlich, umfassen allerdings unterschiedliche Begehungsformen.

So lautet der § 186 StGB (Üble Nachrede): "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der § 187 StGB (Verleumdung) lautet indes: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 ABs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Der entscheidende Unterschied zwischen einer Üblen Nachrede gem. § 186 StBG sowie einer Verleumdung gem. § 187 StGB liegt nunmehr darin, dass die "Nichterweislichkeit der Wahrheit" bei der Üblen Nachrede gem. § 186 StGB als objektive Strafbarkeitsbedingung genügt. Die Verleumdung im Sinne des § 187 StGB ist eine Qualifikation der Üblen Nachrede, bei welcher die behauptete Tatsache objektiv unwahr sein muss und zusätzlich der Beschuldigte "wider besseres Wissen" handelt. Daher ist der Strafrahmen der Verleumdung auch höher als der der Üblen Nachrede.

Was droht bei Verleumdung gem. § 187 StGB ?

Der Straftatbestand der Verleumdung sieht nach § 187 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe vor. Wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen wurde, liegt der Strafrahmen sogar bei bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung als Verleumdung und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u.a. die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen sowie etwaiger Schadenswiedergutmachungsbemühungen.

Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema Verleumdung ist äußerst umfangreich. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen der Verleumdung ein optimales Ergebnis erzielt werden. Gerade in „kleineren Fällen“ der Verleumdung sollte das Hauptbestreben des Strafverteidigers darin liegen, eine Lösung für seinen Mandanten ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe zu finden.
Gerne prüfen unsere Strafverteidiger auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.

Anzeige wegen Verleumdung § 187 StGB - Wo erfolgt die Strafverteidigung?

Die Strafverteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei in den verschiedensten strafrechtlichen Fällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Verleumdung Strafverfahren § 187 StGB - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel auch bei der Verleumdung eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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