Strafrechts ABC

eBay-Betrug - Strafverteidigung

Internetbetrug/Ebay-Betrug:

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen Internetbetrug, Strafanzeige wegen eBay-Betrug, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger beschäftigt sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung bei Ermittlungsverfahren wegen eBay-Betrug oder Internetbetrug ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich. Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Ebay-Betrug - Grundsätzlich gilt:

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Dies gilt auch bei der Strafverteidigung beim eBay-Betrug. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Was droht bei Ebay-Betrug?

Der eBay-Betrug ist juristisch gesehen zunächst wie der Internetbetrug ein ganz "normaler" Betrug im Sinne des § 263 StGB.

Der Strafrahmen für den einfachen Betrug beläuft sich auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Im Falle eines gewerbsmäßigen Betrugs erhöht sich der Strafrahmen deutlich von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist hier nicht mehr möglich.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung und das konkrete Strafmaß sind die einzelnen Tatumstände. Hierzu zählen u.a. die Höhe des Schadens, die Anzahl der Taten bzw. Tatvorwürfe, die Begehungsform aber auch die strafrechtlichen Vorbelastungen sowie etwaige Schadenwiedergutmachungsbemühungen.

Anknüpfungspunkt bei sämtlichen Betrugsstraftaten (auch beim Internetbetrug bzw. eBay-Betrug) ist der Vorwurf, dass der Geschädigte durch eine Täuschungshandlung zu einem Irrtum veranlasst wurde. Als weitere Tatbestandsmerkmale sind u.a. eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung sowie ein Vermögensschaden erforderlich.

Konkret bedeutet dies, dass ein eBay-Betrug u.a. dann vorliegen kann, wenn Waren zur Versteigerung angeboten werden, welche beim Verkäufer nicht existent sind oder etwa bewusst völlig andere Dinge, als die bestellten versandt werden.

Die Einzelfallrechtsprechung zu dem Thema eBay-Betrug und Internetbetrug ist äußerst umfangreich.

Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis erzielt werden.

Gerade in "kleineren Fällen" des eBay-Betrugs sollte das Hauptbestreben des Strafverteidigers darin liegen, eine Lösung für seinen Mandanten ohne Hauptverhandlung und ohne Vorstrafe zu finden.

Gerne prüfen unsere Strafverteidiger auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.

Ebay-Betrug Strafverteidigung

Die Strafverteidigung durch Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unserer Kanzlei in den verschiedensten Strafrechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Anzeige wegen Ebay-Betrug: Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden. Dies gilt auch für Strafverfahren mit dem Tatvorwurf eBay-Betrug oder Internetbetrug.

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