Strafrechts ABC

Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln - Strafverteidigung

Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln

Ob Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Vorwurfs "Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln", Strafanzeige, Anklage oder Ladung zur Hauptverhandlung. Als Strafverteidiger befasst sich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM laufend mit den Problemen des prozessualen und materiellen Strafrechts. Wir verteidigen bundesweit an den verschiedenen Strafgerichten.

Eine fundierte Rechtsberatung ist selbstverständlich nur bei exakter Sachverhaltskenntnis und der Beantragung von Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft möglich - dies gilt auch bei Strafverfahren wegen des Tatvorwurfs "Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln". Durch die Akteneinsicht gewinnt der Strafverteidiger wichtige Informationen, welche für die anwaltliche Beratung von entscheidender Bedeutung sein können. Gemeinsam mit dem Mandanten wird sodann der wesentliche Akteninhalt erörtert und eine optimale Strafverteidigung vorbereitet. Hierzu gehören mit unter umfangreiche Einlassungen bzw. Anträge.

Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln - Strafverteidigung

Je schneller ein Rechtsanwalt mit der strafrechtlichen Bearbeitung mandatiert wird, desto rascher kann er durch geeignete Maßnahmen Einfluss auf den Gang des Ermittlungsverfahrens bzw. des Gerichtsverfahrens nehmen. Gerade für Fälle der Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung haben wir daher unter der Rufnummer 0176 - 255 99 700 einen Strafrechtsnotruf eingerichtet, der grundsätzlich 24- Stunden erreichbar ist.

Was droht bei unerlaubtem Anbau von Betäubungsmitteln?

Oftmals werden Beschuldigte im Betäubungsmittelstrafrecht erstmals im Rahmen einer Durchsuchung oder gar Verhaftung mit dem Tatvorwurf konfrontiert. Dieser lautet dann häufig Verstoß gegen das BtMG, unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, oder Schmuggel von Betäubungsmitteln.

Cannabisprodukte, Spice, Kokain, Heroin, LSD, Ecstasy und Amphetamin (Speed) sind einige der heute gängigen Drogen, mit welchen wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger regelmäßig befasst sind. Nicht immer sind unsere Mandanten teil einer organisierten Struktur oder handeln im Kilobereich.

Mitunter werden auch „bloße Abnehmer“, welche neben Beruf oder Studium Cannabisprodukte für den Eigenkonsum erwerben, von den Ermittlungsbehörden strafrechtlich verfolgt. Berufliche Konsequenzen können häufig durch eine frühzeitige Beratung vermieden werden. Gerade das Betäubungsmittelstrafrecht bietet durch seine rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein weites Spektrum an Verteidigungsansätzen.

Von einer Verfahreneinstellung bis hin zu drohenden Haftstrafen ist hier nahezu alles möglich. In Fällen, in welchen das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln derart hoch ist, dass ein Haftstrafe unumgänglich erscheint, gehört auch die Aufklärung über §§ 35,36 BtMG. Danach ist unter gewissen Voraussetzungen Therapie statt Strafe möglich. Neben entsprechender Fachkenntnis ist uns auch der Kontakt zu unseren Ansprechpartnern bei den Drogenberatungsstellen wichtig.

Soweit es der Einzelfall zulässt, arbeiten wir bei geringeren Vorwürfen auf eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung hin. Durch geschicktes Verteidigungsverhalten kann aber auch in schwierigen Fallkonstellationen ein optimales Ergebnis erzielt werden.

Gerne prüft Strafverteidiger STEFFEN LINDBERG, MM auch die Mandatsübernahme in Ihrem Fall.

Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln - Wo erfolgt die Strafverteidigung?

Die Strafverteidigung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht STEFFEN LINDBERG, MM erfolgt bundesweit und nicht nur in der Metropolregion Rhein-Neckar. Beispielsweise hat unsere Kanzlei in den verschiedensten Strafrechtsfällen bereits vor nachfolgenden Staatsanwaltschaften oder Gerichten für die Rechte des Mandanten gekämpft:

Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe, Baden-Baden, Frankenthal, Freiburg im Breisgau, Mosbach, Offenburg, Ellwangen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Ulm, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Würzburg, München, Augsburg, Ingoldstadt, Kempten, Passau, Nürnberg, Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Darmstadt, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg, Wiesbaden, Rostock, Braunschweig, Hildesheim, Hannover, Osnabrück, Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Hamm, Hagen, Köln, Koblenz, Mainz, Trier, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Zweibrücken, Saarbrücken, Leipzig, Dresden, Chemnitz, Halle, Flensburg, Erfurt, Lörrach, Crailsheim, Sinsheim, Wiesloch, Bretten, Konstanz, Philippsburg, Weinheim, Wertheim, Biberach an der Riß, Vaihingen an der Enz, Rottweil, Starnberg.

Tatvorwurf Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln - Wie nehme ich Kontakt auf?

Die strafrechtliche Beratung ist in der Regel eilbedürftig - dies gilt auch in Fällen des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln. Vereinbaren Sie daher kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0621-1 22 22 75. Im Falle einer Verhaftung, Wohnungsdurchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung kann auch der Strafrechtsnotruf unter der Rufnummer: 0176-255 99 700 gewählt werden.

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